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Kleiderordnungen und andere schriftliche Quellen zur Erstellung Mittelalterlicher Gewandungen und der richtigen zeitlichen Einordnung textiler Materialien, Schnitte, Verzierungen und Beiwerk wie Taschen, Gürtel und Schmuck

Vorwort frei nach Dr. Alwin Schultz

Man muss immer im Auge behalten, dass alle die Historiker, die Satiriker, die Sittenprediger und Moralisten nur Ausschreitungen der Mode schildern, und dass die große Menge des Volkes an diesen Torheiten doch nur bescheidenen Anteil genommen hat. Die Kleidung der auf Grabdenkmälern abgebildeten Toten vermittelt immer nur einen Eindruck der Kleidung, die als ehrbar und anständig galt. Datierte Bilderhandschriften bieten sehr gute Beiträge zur herrschenden Mode. Aber gerade die in den Luxusgesetzen verpönten, von den Predigern getadelten Kleider werden wir auch in Miniaturen und Zeichnungen selten dargestellt finden. Die Heiligen, die in modischer Kleidung gemalt wurden, die Helden und Heldinnen in den Ritterromanen sind wohl immer nur so angezogen, wie es der größeren Menge züchtig, ehrbar und schicklich erschien. Es decken sich also keinesfalls die von den gleichzeitigen Schriftstellern gegebenen Beschreibungen mit den Bildern, die wir den Denkmälern der bildenden Kunst derselben Epoche entnehmen und es erscheint deshalb kaum möglich, Bildern und schriftliche Zeugnisse in Einklang zu bringen. Kleiderordnungen, aber auch Polizeiordnungen und Chroniken bieten deshalb eine so wichtige Quelle, weil sie sich zum einen immer an den Bürger, als an den "ganz normalen" Menschen richten und das, was in ihnen beschrieben bzw. untersagt wird, keine Besonderheiten oder Einzelfälle gewesen sind. Es waren gewandungstechnische Details, die unter eben diesem ganz normalen mittelalterlichen Menschen weit verbreitet gewesen sein müssen, zumal sie in Kleiderordnungen verschiedenster Städte auftauchen. Ein gerade im Hinblick auf die Verwendung luxuriöser Stoffe, Seide, Pelze, Edelmetalle und Edelsteine, Zierrat beim "einfachen Volk" sehr interessanter Aspekt bezogen auf eine möglichst genaue Darstellung. Ob Handwerker, Bürger, Bauern, Söldner - keiner war so farblos, einfach, grobstoffig oder formlos gekleidet, wie heute viele meinen. Außerdem bilden sie eine gute Quelle, wenn man wissen will, ab wann es gewisse Schnitte, Formen, Verzierungen gegeben hat. Man sollte an dieser Stelle erwähnen, dass die wahre Kunst beim Fertigen eines historischen Kleidungsstückes nicht darin besteht, es wie früher zu nähen, sondern darin, den richtigen Schnitt zu entwickeln. "Schneider" franz. Tailleur - diese Bezeichnungen zeigen, was das Entscheidende beim Fertigen von Kleidung ist: der (Zu)schnitt.

KLEIDERORDNUNGEN

Karl der Große erließ 808 die 1. Kleiderordnung, die die Kleidung nach dem Stand regelte Im Laufe des Mittelalters dienten Kleiderordnungen immer mehr dem Zweck, gewisse Dinge dem Adel als Auszeichnung zu reservieren. Das früheste Kleider- und Luxusgesetz stammt aus dem Jahr 1180 aus Frankreich, ab 1350 gibt es solche Gesetze auch in deutschen Landen.
Kleidervorschriften vor 1350 richten sich gegen den Luxus, die "Hoffart" und "Üppigkeit", Kleiderordnungen des 14. und 15. Jahrhunderts versuchen der neuen Kleidungsmode Herr zu werden.
Was Städte wie Straßburg, Ulm, Speyer, Nürnberg und Zürich alles an Besätzen, Stoffen, Zutaten und Schnitten ihren Bürgern untersagt haben, mutet schon fast komisch an - Bologna ging in seiner Kleiderordnung 1453 sogar soweit, das Futter der Anzüge zu berücksichtigen...


GELTUNGSBEREICH - FÜR WEN

"Jungfrau oder Frau, Bürger und jeder Einwohner" (1343 Braunschweig)
Alle Mannsbilder und Weibsbilder, über die wir zu gebieten haben" (Frankfurt 1356)
"ein eheliches Weib oder Witwe, noch mit Namen eine Frau, ein jeglicher Knabe und Mann er sei reich oder arm" Dann gibt es noch nach Vermögen gestaffelte Kleiderordnungen, eine z.B. kennt drei Klassen: Besitzer von 300, von 100 und von weniger als 100 Mark. (Göttingen 1342)
Dies Schema der Unterteilung einer Kleiderordnung in Einleitung, Frauenkleidungsbestimmungen und Männerkleidungsbestimmungen (oder ungekehrt) ist für die mittelalterlichen Ordnungen charakteristisch

STRAFEN

Göttinger Kleiderordnungen von 1461 und 1468. Sie belegen jede Ubertretung mit einer ,,Mauerstrafe". Trägt eine Frau ein verbotenes Kleidungsstück, so muß ihr Mann oder ihr Vater eine halbe Rute Stadtmauer mit Kalk und Steinen mauern. Ulm 1426 Bei Übertretung muß die Handwerkerfrau nur halb soviel bezahlen wie die Geschlechterin

FIGURVERÄNDERUNG UND SONSTIGE "VERSCHÖNERUNGEN"

1350(Limburger Chronik)
Frauen trugen große Halsausschnitte, so dass man ihre Brüste beinahe zur Hälfte sah.
1356(Speier)
Es soll keine Frau Unter- oder Obergewand an den Seiten schnüren (und dadurch figurbetonend formen) oder durch Engnisse mit Schnüren einziehen oder ihren Leib oder ihre Brüste in Engnisse zwingen oder binden (mit festen Stoffbinden umwickeln, um eine schlanke Figur zu formen). Es soll keine Kleider tragen, die vorn herunter oder an der Seite geknöpft sind (so daß man sie sehr viel enger machen konnte, als wenn man sie geschlossen über den Kopf streifen mußte), und die Halsausschnitte, die so groß sind, daß sie die Schultern nicht mehr bedecken. 1367(Benesch von Weitmuel) Männer trugen die Kleider so enge, dass sie kaum zu atmen vermochten. Um die Brust stopften sie sich aus mit Baumwolle, dass sie Weiberbrüste zu haben schienen . Um den Bauch waren sie so geschnürt, dass sie Windhunden glichen. Auf der Rückseite pressten sie sich mit mehreren Bändern so, dass sie kaum mit langsamen Schritten einhergehen konnten. um 1371(Rat zu Strassburg) Keine Frau, wer sie auch sei, soll sich mehr schürzen mit ihren Brüsten, gleichviel geschehe es durch das Hemd oder durch geschnürte Röcke, noch soll sie sich färben oder Locken von totem Haare anhängen. Das Hauptloch gehe so weit auf die Achseln, dass man die Brüste nicht sehen könne.
um 1380(Nürnberger Ordnung)
Sie schreibt genau vor, wie tief der Ausschnitt sein darf: "Wenn sie aufrecht steht, soll der Ausschnitt höchstens ein Fingerglied breit unter ihren Knöchlein am Hals reichen."
um 1385(Suchenwirth)
"Er war gebunden wie ein Sack mit Riemen und mit Schnüren, er mochte sich nicht rühren." "Da man Geradlichkeit verlangt, tut man sich binden, mit Riemen vorn und hinten, dass man aussieht wie ein Scheit."
"Hör auf, mir ist zerbrochen ein Nestel all dahinten"
"Baumwoll wickelst du fest um dich, das tut dir weh und ist ein Spot, du machst dich anders, als dich Gott nach sich selbst gebildet hat." "Dein Antlitz schmierst du früh und spät… dass du ganz falscher Farbe scheinst."
"hiervor man eine Sitte pflegte: Der Gürtel in rechter Höhe lag, dass wohl ihre zarte Brust nach der jungen Mannes gelüstet saß darauf mit gutem Gemach. Jetzt ist eine neue Sitte entstanden: dass sie den Gürtel senken und gürten über die Hüften sich. Diese Sitte ist gar unminneglich und bei jungen Männer auch nicht beliebt…"
1512(Thomas Murner "Narrenbeschwörung")
Zum modischen (Stutzer) Jungmann: Das Haupt gekruset denn mit Eierklar…Knebelbärt und gekräuselte Haare
um 1515(Johann Geiler)
Beschrieben sind Brusttücher, die weißen, gefüllt mit Baumwolle, die gut aussehen, wenn das Wams offen steht, aber auch warm halten. Zum anderen sind es die weichen Tüchlein, Halsmäntlein, die sie unter den wollenen Röcken tragen, dass die Rauhigkeit des Rocks sie nicht beißt, und wenn sie keine Brüste haben, so stecken sie dieselben weichen Tüchlein in die Glenken ("Hängebrüste", oder wenn sie zuviel Brust haben, so binden sie dieselben darein und halten sie zusammen - sie zerflössen sonst wie weicher Käs…

HOSEN

1346(Chronik von St.Denis)
"Und waren die Hosen so eng, dass sie dazu beim An- und Ausziehen, indem man sie gleichsam abschälen musste, noch besonderer Hilfe bedurften. Die Andern hatten…Hosen, davon ein Beinling anders als der andere war, teils von Tuch, teils von anderem Stoff.
vor 1400(Schultz Minnesänger I/219)
Gewöhnlich sind die Hosen aus Wollenstoff, doch wurden sie auch aus Seide angefertigt (Wolfdietrich). Die Hosen mussten dicht anliegen, damit die Schönheit des Beines recht zur Geltung kam. Manchmal waren sie auch noch ausgeschnitten, so dass man die Haut durchblinken sah(Chronik von Heinrich von dem Thürlin) oder die ausgeschnittenen Stellen waren z.B. mit Leinwand unterlegt(Herzog Ernst)
1356(Speier)
Niemand soll an seinen ledernen Hosen lange spitzige Schnäbel haben.
1337(Synode zu Köln
) Sie tragen rote, blaue und grüne Hosen.
1362(Bilder Legenda aurea des Jacobus de Voragine)
Bei den Männertrachten sind die Hosen nicht von gleicher Farbe.
ums Jahr 1400(Kreuzburg)
Auch hatten die Männer Hosen ohne Gesäss, banden solche an die Hemder.
1440(Erfurt)
"kein ganze Hosen…" 1452(Meister Altswert)
"die zwei zusammengeschnittenen Beine nach höfischer Sitte" - vorn mit einem Latz versehen.
1478(Leipzig)
Desgleichen sollen alle kurzen Röcke, die hinten und vorn nicht voll bedecken, dazu die aufgesetzten, großen, breiten Hosenlätze unbedeckt und öffentlich zu tragen, nicht mehr gestattet werden.
vor 1480(Nürnberg)
Man kritisierte :"dass die Lätze für die Notdurft an den Hosen vergrößert wurden und bei Tänzen und anderen Gelegenheiten vor ehrbaren Frauen und Jungfrauen unverschämt bloss und sichtbar, weil unbedeckt, getragen - Ehrbarkeit und mannlicher Zucht zuwider und unziemlich.
vor 1500(Weiss 115)
Der Zierrat des Beinkleids bestand in verschiedenfarbigen Längsstreifen, zuweilen mit dazwischen verteilten oder darüber waagerecht laufenden Einzelverzierungen, andernteils mit aufgenähten oder eingestickten Wappen, Sinnsprüchen oder dergleichen - entweder nur ein Schenkel und diesen dann bald vollständig, bald nur längs der Aussenseite, oder beide Schenkel zugleich, in letzterem Fall entweder beide gleich oder in Formen und Verzierungen verschieden. Man begann dann auch, den oberen Teil von dem unteren zu trennen oder doch bald längere, bald kürzere Oberschenkelhosen über die langen Hosen anzulegen, auch wohl diese noch außerdem unterhalb mit eigenen, strumpfartigen Beinlingen zu bedecken.
1498(Freiburg im Breisgau Reichsgesetz)
Handwerksleute und ihre Knechte, auch sonst ledige Knechte, sollen kein Tuch zu Hosen oder Kappen tragen, davon die Elle über drei Gulden kostet.
1512(Thomas Murner "Narrenbeschwörung")
zum modischen Mann: …die Hosen und das Wams durchschnitten, Hinten, Vorn und da mitten… 1507(Rechnungen Michael Behaim)
aufgeführt ein Paar hirschlederne Hosen
1582(Kleiderordung Augsburg)
Es wurden, weil der Gebrauch teurer Stoffe den höheren Ständen vorbehalten ist, den Handwerkern lediglich die "zerschnittenen" Hosen aus Wolle oder Leder erlaubt.

SCHUHE

1337(Synode zu Köln über die Geistlichen)
Sie ziehen Schuhe an, die in verschiedener Weise aus- und eingeschnitten sind, so dass das eingeschnittene Leder einigen stückweise am Schuhe hängt.
1350(Limburger Chronik)
…und da fingen auch die langen Schnäbel an den Schuhen an.
um 1356(Speier)
Niemand soll an seinen Schuhen lange spitzige Schnäbel haben, und kein Mann, der nicht Ritter ist, Schuhe führen, die nur der Hoffart wegen zerhauen und zerschnitten sind.
Nicht nur das Tragen der Schnabelschuhe, sondern auch ihre Herstellung wurde unter Strafe stellt.
1367(Benesch von Weitmuel)
Desgleichen trugen sie Schnabelschuhe mit sehr langen Spitzen, so dass sie nur schwer gehen und laufen konnten.
um 1371(Zürich)
Dazu sollen auch weder Frau noch Tochter mehr einen geschnürten Schuh anlegen.
um 1395(Nürnberger Polizeiordnung)
verpönt sind zerhauene oder zerschnittene Schuhe
vor 1400(Weiss 70
) Neben dem bisherigen Schuhwerk kamen nun noch reicher ausgestattete ganze Schuhe, halbe Schuhe und Halbstiefel auf, verschlossen mit kleinen zierlichen Knöpfchen längs des Spanns, teils zum Binden oder Schnüren, mit umgeschlagenen Ören oder Laschen, mit Buckeln verziert. Es gab Schuhe von Leder, Filz, Tuch, Seide, Samt, gold- oder silberdurchwirktem Stoff, nicht selten gamaschenähnliche Stiefeletten von mannigfach verschiedener Färbung, meist rot oder blau.
ums Jahr 1400(Kreuzburg)
Ihre Schuhe waren vorn spitzig, fast ellenlang und auf den Seiten geschnürt; und Holzschuhe mit Schnaken, auch ellenlang. Ja einige machten an die Spitzen Schellen.
1435(Konzil zu Strassburg)
das Tragen von roten, gelben, grünen Schuhen wird verboten
1444(Erfurt)
Schuhe aus rotem Hirschleder
1452(Schultz II,225)
"in desselben Jahrs huben sich die langen Schnäbel an den Schuhen, die Hoffart kam von den Schwaben."
1473(Stadtrecht von Isny)
Es erscheint eine Bestimmung gegen Schnabelschuhe.
1485(Rat zu Regensburg)
Erlaubte "Schuhspitzen von zwei Fingergliedern Länge, aber nicht länger tragen zu dürfen. Nur fremden Gesellen sei es gestattet, noch längere Schnabelschuhe zu führen.
1501(Stuttgart)
Bei Aufstellung einer Schulordnung wurde darin den Schülern die Anwendung spitziger Schuhe verboten. - Mit dem Verlassen der Schnabelschuhe gab man allmählich auch die langspitzigen hölzernen Unterschuhe auf, sie nun durch zunehmend derbe lederne Hackensohlen ersetzend.
Selbst Bauernmädchen trugen bunte Strümpfe. (Schultz Minnesänger 187)
1495(Schembartbuch)
ab hier sind stumpfe Schuhe nachzuweisen, bis 1513 mit dem ledernen Querriemen.

"PROTZ UND PRUNK"

Schultz Minnesänger I/232
Auf jeden Fall im 13.Jhd. konnte man Edelsteine aus Glas nachahmen. Auch die Goldfassung war nicht immer echt.
1322(Anonymus Leobiensis) Es begann damals auch, dass Knechte und Hörige farbige Seide trugen, gegen die alten Gewohnheitsrechte der Ritter.
1350(Limburger Chronik)
Ritter und Knechte trugen zu festlichen Anlässen an ihren Ärmeln lange Lappen bis auf die Ere, die mit verschieden Pelzwerk gefüttert waren, wie es eigentlich nur den Herren und Rittern geziemt.
1356(Frankfurt a. M.)
Auch sollen Männer und Frauen nicht mehr als zwei Ringe an ihren Fingern tragen.
Sie sollen keinerlei Verbrämung an ihren Kleidern tragen, weder unten, noch oben an Röcken, Ärmeln oder Ausschnitten, an Mänteln der Gugeln. Auch sollen Mannsbilder kein Seidengewand tragen.
Auch sollen alle Männer und Frauen ihre Kleidung nicht mehr mit Seide besticken.
um 1356(Ratserlass von Speier)
Auch soll Keine Gold, Silber, Edelsteine oder Perlen tragen an ihren Mänteln, Röcken oder Gugeln, weder an Bänder, Fürspanen oder an Gürteln. Es soll auch keine einen Rock oder Mantel verbrämen mit Pelzwerk, Buntwerk, mit Seide oder Sendel breiter als zwei Fingerglieder, nur oben und nicht unten; es soll kein Rock oder Mantel von innen verbrämt sein. Und es sollen auch ihre Mäntel oben nicht mit Gold, Silber und Perlen verziert sein.
Keine soll an Gugeln, Mänteln oder Röcken in Seide gestickte Buchstaben, Vögel oder dergleichen tragen. Noch soll einer, der kein Ritter ist, tragen silberne oder goldene Borte oder Bänder um den Kugelhut gewunden oder Gold, Silber oder Perlen tragen an Kugelhüten, Röcken, Mänteln, an Gürteln oder Taschen, an Messerscheiden oder Messergriffen.
1371(Rat zu Strassburg)
Erlaubt ward mit Seide "Beschlängeltes", so auch an den Mänteln und Röcken oder an den Hauptknopflöchem, statt der Knöpfe, seidene Bändchen und kleine seidene Preisschnüre. Streng untersagt wurden seidene oder gar samtene Mäntel und Röcke. Die seidenen Schleier der Handwerkerfrauen sollten nicht mehr denn aus zwölf Fäden, und nur die der Geschlechterinnen oder der vornehmsten Bürgerfrauen höchstens aus zwanzig Fäden bestehen. Die Enden der Schleier seien nicht hoch noch dünn, sondern dick gewirkt oder genäht. - Den Bürgern, sowohl von den Geschlechtern als auch von den Handwerkern, ward verboten an Gürteln, Messern und Taschen geschlagen Silber zu tragen, das drei Mark Silber überstieg; auch weder geschlagenes noch genähtes Silber irgend anderswo als an Schoppen, die zu Harnischen gehören.
um 1395-1400(Nürnberger Polizeiordnung)
Männern sind verboten : teure silberne Gürtel, silberne Taschen, kleine silberne wälsche Messer und feine Perlen, Perlen- und Silberstickereien auf den Kleidern.
Frauen sind Seidenkleider, Kleider mit leichtem Seidenzeug - Sendel gefüttert, mit Gold und Silber oder mit Borten besetzt, verboten. Zwei Vehpelze pro Bürgerfrau genügen, Hermelinpelze oder Pelzröcke von Spalt sollen sie nicht tragen.
um 1400(Ratserlass Ulm)
Keine Frau, weder von (Patrizier) Geschlechtern noch von den Handwerkern, soll Perlen, Goldstickerein, Borten, vielfarbige Seidenbänder oder Besätze an den Gewändern tragen. Seidenstickerein und seidene Bänder, wenn sie anstelle von Knöpfen verwendet wurden, waren erlaubt. Samtene Röcke und Mäntel waren untersagt, seidene Schleier mit Einschränkungen erlaubt.
ums Jahr 1420(Chronik von Kreuzburg)
Die Mägde trugen Haarbänder von Silber, vergoldete Spangen und hangende Flammen (Schleier) zum Geschmuck auf den Häuptern; Die Frauen und Mägde hatten an den Röcken doppelte dicke Säume, handbreit.
1411(Ulm)
"Die Frauen und Jungfrauen sollen nicht mehr als einen Perlenkranz und zwar von nur zwölf Loth Werth haben. Ärmel mögen sie mit Wehen, Rückenfell oder Schieschen (Fell vom ebengeborenen Lamm), teilweise füttern oder besetzen, die Tapperte und Röcke jedoch sollen ungefüllt verbleiben und unterwärts der Flügel nichts von Hermelin oder Marder sein, noch diese damit gefüttert werden. Zu den Tapperten, Mänteln und Röcken soll man weder Sammet noch Seide nehmen, höchstens ein seidenes Tuch unter die Mäntel. An Halsbändern, Kränzen, Bändeln und Kleidern sei nichts von Perlen, Edelsteinen, goldenen Ringen, geschlagenem oder genähtem Silber und Gold, nichts von Borten, weder von Seide, Wolle noch sonstigem Fadenwerk. Fremde Dienstboten< sollen keine seidenen, sondern nur wollene und leinene Bändel tragen nicht über einem festgesetzten Wert tragen.
1470(Erlass des Berner Rats)
Jedoch soll des Adels Personen vorbehalten sein, dass sie sich mit Gold, Silber und edlen Gestein an den Brüsten oder auf dem Haupt zieren mögen. Hierneben aber soll keine gemeine Bürgerin befugt sein, den adeligen Frauen gleichförmig, Weech(Pelz), Hermelin und Marder zu tragen, damit ein Unterschied gehalten und die Hoffahrt ausgerotttet werde.
um 1480(Nürnberg)
Kein Bürger soll Gold- oder Silberstoff und Samt oder Scharlach (wertvoller Wollstoff) tragen, zum Verbrämen keinen Hermelin, Zobel oder Wieselpelz verwenden, ebenso Samt, Atlas, Damast oder andere Seide. Pelzgefütterte Kleider sind so zu tragen, dass der Pelz nur am Koller zu sehen ist. Goldschnüre, Borten, goldene Nähte sind nur Doktoren und Rittern gestattet, Perlen den Bürgern untersagt.
Fünf Gulden büßen Bürgerinnen, die wertvolle Goldketten tragen und Männer, die der Mode frönen, übermäßig prunkvolle, mit ,,gesticke, porten unnd anndern unnützen fürwitzen gemechten" ausgestattete Hemden zu tragen. Teure Hosen und Kappen, die mehr als einen viertel Gulden kosten, sind untersagt.
Bürgerfrauen dürfen zwar die teuren Stoffe nicht tragen, aber mit Samt, Seide und Pelz verbrämen.
Goller (Brustlatz, Brusttuch) aus Samt oder Seide sind erlaubt, dürfen aber nicht tiefer als einen Querfinger unter dem Schlüsselbein enden und dürfen nicht mit Gold oder Silber bestickt sein. Mäntel dürfen mit Sendel, Schillertaft und Taft, aber nicht mit Tobyn, einem schweren Seidenstoff, oder anderem Seidenzeug gefüttert sein. Perlenstickereien waren verboten, Perlenkränze, Haarbänder, gedrehte Halsbänder und Bänder sowie Gefens bis zu einem gewissen Wert erlaubt.
1482(Dresdner Kleiderordnung)
Die Frauen der Ritterschaft sollen höchstens einen seidenen Rock und zwei an Ärmeln und auf der halben Brust bestickte Röcke auf einmal haben. Die in kleinen Städten; Märkten und auf den Dörfern wohnen,sollen kein ausländisches Tuch tragen. Kein Bauer oder Bauersknecht oder Bäuerin, ihre Diener und Dienerin sollen keine Seide tragen außer als Brauthaube und auch kein ausländisches Gewand und Leinwand. um 1495(Reichgesetz Worms)
Der gemeine Bauersmann und die arbeitenden Leute in den Städten oder auf dem Lande sollen kein Tuch anmachen oder tragen, davon die Elle über einen halben Gulden kostet. Auch sollen sie keinerlei Gold, Perlen, Sammt, Seide noch gestückelte (zusammengesetzte) Kleider tragen, noch ihren Weibern noch Kindern gestatten;
Bürger in Städten, die nicht von Adel oder Ritter sind, sollen kein Gold, Perlen. Sammt. Scharlach, Seiden noch Zobel- oder Hermelin-Futter tragen; doch mögen sie ungefähr Sammt oder Seiden zu Wämsern, auch Schamalott (Kamelot) zu Kleidung tragen; desgleichen mögen ihre Frauen und Kinder ihre Kleidung mit Sammt oder Seide ziemlich verbrämen, umlegen oder kölern, aber mit keinem goldenen oder silbernen Stück.
1498(Reichsgesetz Freiburg im Breisgau)
Bestätigt und noch durch folgende vermehrt: "Handwerksleute und ihre Knechte, auch sonst ledige Knechte, sollen kein Tuch zu Hosen oder Kappen tragen, davon die Elle über drei Ort eins Gulden (dreiviertel, Gulden kostet. Aber zu Röcken und Mänteln sollen sie sich inländischer Tücher, davon die Elle nicht über einen halben Gulden kostet, begnügen lassen; auch kein Gold. Perlen. Silber, Sammt,Seiden, Schamalott. noch gestückelte Kleidung antragen.- Item: Reisige Knechte sollen kein Gold. Silber noch Seiden, dazu kein Brusttuch (Brustlatz)- noch Hauben mit Gold oder Silber gemacht, tragen: auch ihre Kleidung nicht mit Seide verbrämen. - Item sollen Jedermann gefältelte Hemden und Brusttuch, mit Gold und Silber gemacht, auch goldene oder silberne Hauben zu tragen verboten sein, davon ausgenommen Fürsten und Fürstenmässige, auch Grafen, Herrn und die von Adel, sie sollen hierin nicht begriffen sein, sondern sich sonst, jeglicher nach seinem Statt, in solchem ziemlich halten, tragen und Uebermass vermeiden; und sonderlich sollen die von Adel, die nichr Ritter oder Doctoren sind, Perlen oder Gold in ihren Hemden und Brusttüchern zu tragen abstellen und vermeiden. Doch mögen die von Adel, die Ritter oder Doctoren sind, zwei Unzen Goldes, nicht darüber, und die, so nicht Ritter oder Doctoren sind, zwei Unzen Silber und nicht darüber, an ihren Hauben tragen."
1505(Breslau)
Es sollen auch fortan die Jungfrauen ihre Perlenbänder, Perlenkränze, Perlenketten auf den Hemden nicht breiter tragen als das verordnete Maß, noch daran Edelsteine tragen, sondern allein, Perlen, Gold und Silber. Gold- und Silberstoff, Atlas, Samt, Damast und Tobyn sollen nicht für Kleider verwendet werden, sondern feine Leinwand, Schamlot, Arraz (ein feiner Wollstoff), an Seide Zindeltort und Karteke.
Zur Verbrämung um den Hals und um die Ärmel ist Samt, Damast, Atlas oder sonstiger Seidenstoff, sowie Pelz erlaubt, Edelsteine, Perlen, Gold und Silber dürfen nicht verwendet werden. Mit Pelzwerk dürfen auch die unteren Säume der Kleider besetzt werden. Goldene und silberne Gürtel dürfen nicht über ein bestimmtes Maß kosten. Den Dienstboten oder Witwen und Frauen, die bei ihrem Mann ohne Grund nicht geblieben sind, ist es nicht gestattet, Seidenkleider zu tragen; bei Verwendung von Seidenbesätzen, goldenen Borten, Perlen oder Perlenkollern droht ihnen das Stocksitzen…
1519(Thomas Murner "Mühle von Schwindelsheim")
Sie tragen jetzt Hemden, die niemand genug bezahlen kann: es ist mit lautrem Gold durchzogen und oben um den Hals gebogen, das allein der Macherlohn mehr als 12 Gulden beträgt.

FARBEN UND FORMEN

1310, 1311, 1321(Konzile der Geistlichen)
Geistlichen wird der Gebrauch in Falten gelegten Kleider, der aus verschieden Stoffen schachbrettartig zusammengesetzten der gestreiften oder geteilten (mi-parti) Kleider, ganz grüner, roter, blauer Anzüge oder an den Seiten oder am Hals aufgeschlitzter und geknöpfter Kleider verboten.
vor 1350(W.v.Eschenbach Parzival)
Der Rock war aus verschiedenfarbigen Stoffen zusammengesetzt. Dazu kamen die mannigfaltig ausgezackten und geschlitzten, mit aufgenähten Bildern verzierten Röcke und Hosen (235) 1322(Anonymus Leobiensis)
Die einen tragen an den Röcken den linken Aermel von anderem Tuche. andere zierten in verschiedener Weise den linken Aermel entweder mit Seide oder mit Silber; andere hingen silberne Röhren mit Seide an ihren ganzen Aermel; andere trugen auf der Brust Flecken von anderem Tuche mit silbernen oder seidenen Buchstaben; andere trugen auf der linken Seite der Brust Bilder.
1336/1367(Böhmische Chronik des Hagecius)
Jeder kleidete sich nach Gefallen; einige trugen Röcke von zweierlei Tuch (Miparti), bei anderen war der linke Ärmel beträchtlich weiter als der rechte, ja bei manchem sogar noch weiter als der ganze Rock lang war. Andere hatten beide Ärmel von derartig gleicher Weite, und wiederum andere verzierten den linken auf mancherlei verschiedene Weise, teils mit Bändern von allerlei Farben, teils mit silbernen Röhrlein aus seidenen Schnüren. Einige trugen auf der Brust, ein Tuchstück von verschiedener Farbe, mit silbernen und seidenen Buchstaben geziert. Noch andere trugen Bildnisse auf der linken Seite der Brust.
Einige fassten den Saum der Kleider mit andersfarbigem Tuche ein; andere machten statt der Einfassung in die Ränder der Kleider zahlreiche Einschnitte.
1337(Die Synode zu Köln)
Und zwar legen sie dieselben an, was auch bei anderen Kleidern nicht erlaubt ist, aus verschiedenen Farben und Figuren zusammengesetzt, geschacht und gestreift, aus Seidenstoffen und anderen Geweben. Dann geschachte (schachbrettartig gemusterte) Kleider rother und grüner Farbe, oder bei denen der Aermel von anderer Farbe angenäht ist, die vor der Brust und über den Ellbogen hinaus vielfach und merklich mit Knöpfen besetzt, an der Seite aufgeschnitten, hier am Rande entlang und an den Aermeln mit Aufschlägen verbrämt, so dass aussen die Pelzfütterung sichtbar wird.
Einige tragen auch die Kapuzen durchlöchert, zerschnitten und gespalten mit langen herabhängenden Stücken Tuch, einige mit Seidenfäden bunt gestickt, mit Gold und Silber durchwirkt, mit Figuren verziert.
1353?(Zittauer Polizeiordnung)
Keine Frau darf eine Gugel tragen außer des Scharfrichters und Henkers Mägde.
um 1356(Ratserlass von Speier)
Aber eine Jungfrau, die noch keinen Mann hat, mag wohl ein Schapel tragen und ihre Zöpfe oder Haarschnüre hängen lassen, bis sie verehelicht wird und ein Mann sie nimmt. Es soll auch keine einen Rock oder Mantel verbrämen mit Pelzwerk, Buntwerk, mit Seide oder Sendel breiter als zwei Fingerglieder, nur oben und nicht unten; es soll kein Rock oder Mantel von innen verbrämt sein.
1362(Bilder Legenda aurea des Jacobus de Voragine)
Bei den Männertrachten ist die Anwendung der Farbenteilung besonders zu beachten, dass die rechte Seite des Rockes eine andere Farbe zeigt als die linke, dass man den Stoff streifenartig zusammenstickt.
vor 1400(Italien)
Gegensätzlich zu den anderen Ärmeln trug man auch lange, enganschliessende Ärmel, hinterwärts mehrfach übereinander geschlitzt und bauschig unterpufft.
um 1400(Johann Hus)
"In einem einfachen Kleide, das aus demselben Stoff gearbeitet ist, einherzugehen, würden die Beschauer gemeinhin für Nacktgehen ansehen. Deshalb setzen sie Tuch von verschiedener Farbe zusammen. Das ganze Kleidungsstück muss mehrfarbig, bunt sein, so dass, wenn noch Wolfspelz, oder Bärenpelz, oder Leopardenfell, oder etwas Ähnliches vorhanden ist, sie mit nach außen gekehrten Haaren sich zeigen. Dazu kommt noch die Stickerei, mit der sie sich von Künstlern Tierköpfe, Vögel, Hunde, Hasen und Ähnliches (als Wappenbilder) herstellen lassen.
1411(Ulm)
Die Röcke und Tapparte soll man mit Flügeln und offenen Ärmeln tragen, jedoch unzerhauen und ohne Schlitz und sie sollen ungefüttert sein.
vor 1440(Ulm)
An jedem Gewand sollen nicht mehr als 8 Schlitze sein. Federkränze, Glocken und Schellen dürfen nicht mehr in der Kirche aber sonst getragen werden. Kein Mann darf zur Kappe mehr als vier Ellen Tuch nehmen, diese jedoch zerhauen und zerschlitzen, wie er wolle. Reitröcke und Jacken mit Lappen dürfen nur getragen werden, wenn man aus der Stadt reitet. Mäntel, Röcke und Tapparte, so sie nicht mit Pelz gefüttert sind, dürfen unten mit einem Gefräns von Lappen verziert werden, nicht länger als eine Viertelelle.
1467(Chronik de Monstrelet)
Die Männer trugen Unterschnürleibchen mit engen Ärmeln, die vor allem die Taille einschnürten und die Figur für die enganleigende Kleidung formten, sie schlitzten und spalteten die Ärmel ihrer Röcke, lediglich um ihr glänzend weißes, sehr kostbares Leinenhemd zeigen zu können, eine Eitelkeit, welche sich bis zu dem Grade steigerte, dass man auch in der Gegend der Taille, des Magens und sogar der Schenkel derartige Schlitze anbrachte. Das Beinkleid lag eng an, nebst der ihm erst seit kurzem eigenen kleinen Kapsel ("braguette"), auch wurde es noch ferner hauptsächlich an der Jacke oder dem Rock unter den Schössern mit Hefteln befestigt.
um 1480(Schultz II, 256)
Die lebhaftesten Zusammenstellungen von Farben fanden Beifall, und eine Zeit lang war es Sitte, Hosen und Wams aus Streifen verschiedener Färbung zusammenzusetzen um 1480(Weiss, 121)
Etwa seit 1480 begann man, das Leibchen vom Rock zu trennen, das Kleid in 2 Teile zu zerlegen und beide Stücke in Stoff und Farbe gelegentlich zu unterscheiden.
seit 1490(Weiss, 117) Landsknechtshut
Es kamen ziemlich niedrige Rundhüte mit sehr breit ausladenden Krempen auf, die gewöhnlich an der echten Seite nach oben breit umgeschlagen wurde. Sie wurden zumeist aus derbem Stoff, Filz oder starkem Tuch verfertigt und mit farbiger Seide, Samt oder sonst kostbarem Zeug überzogen, um die Krempe herum reich garniert und mit großen Federbüschen geschmückt.

SCHNITTE

1322(Anonymus Leobiensis)
So sehr machten fast alle die Röcke eng, dass mancher nur mit fremder Hilfe, andere vermittelst Nestel die von den Handwurzeln der Aermel bis zu den Schultern reichten und über die Brust und den ganzen Bauch befestigt waren, ihre Röcke an-oder ausziehen konnten. Sie vergrösserten auch damals die Kopflöcher. d. h. die Öffnungen, durch die der Kopf aus den Kleidern gezogen wird. so dass bei den Männern die Brust, die Schultern, die Achseln zum grossen Theil sichtbar wurden.
Damals verkürzten sie auch die Mäntel so sehr, dass sie einigen kaum den Rücken völlig bedeckten. An den Oberkleidern verkürzten sie auch die Aermel, dass sie am Arme kaum bis zum Ellenbogen reichten; unterhalb des Ellenbogens hing es lang wie in Fähnchen herab.
1336/1367(Böhmische Chronik des Hagecius)
Bei anderen war der linke Ärmel beträchtlich weiter als der rechte, ja bei manchem sogar noch weiter als der ganze Rock lang war. "In diesem Jahr", so bemerkt Hagecius "kamen in Böhmen wieder neue Trachten auf; manche trugen fünf oder sechs Schock Knöpfe, und die Kleider so eng angepasst, dass sie sich nicht bücken und bewegen konnten.
1337(Die Synode zu Köln)
Sie gingen einher in engen und knappen Kleidern, die sie nur mit Schwierigkeit anziehen, und so kurz sind dieselben, dass von ihnen kaum die Kniee und die Unterschenkel bedeckt werden.
1350(Limburger Chronik)
Auch trugen sie Mäntel, die waren ringsherum rund, die nannte man Glocken.
1351(Limburger Chronik)
Die alten Leute, vor allem die Männer trugen Röcke, "die waren um die Brust oben gerunziret und gefrenziret und waren vorne ufgeslitzet bis an ihre Gürtel". Die jungen Männer trugen kurze Kleider, "die waren abegesneden uf den lenden unde gerunziret unde gefalden, mit engen Armen".
1356(Speier)
Und sie sollen auch keinen aus Streifen oder Stücken zusammengesetzten Rock mehr tragen oder solchen aus Seide, Pfellerinseide, noch soll das Hauptloch so groß sein, dass man die Achseln sieht und sie sollen auch keinen Rock tragen der vorn oder an der Seite geknöpft ist. Es soll auch keine Lappen an den Ärmeln länger tragen als eine Elle lang vom Ellenbogen. Kein Mann soll Bart noch Scheitel tragen und sei der Zipfel seiner Gugel weder gewunden noch zerschnitten, noch länger denn höchstens anderthalb Ellen, und die Gugel vor dem Gesicht in keiner Weise ausgezackt.
um 1371(in Zürich)
Es soll auch keine Frau an ihren Rock mehr eine Kappe machen lassen, die länger denn eine Elle ist.
1389(Limburger Chronik)
Es trugen Ritter und Knechte und Bürger lange Schecken und Scheckenröcke, geschlitzt hinten und seitlich, mit großen weiten Armen und die Besätze an den Armen hatten eine halbe Elle oder mehr.
1467(Chronik de Monstrelet)
Männer: bei den kürzeren, gewöhnlichen Röcken, die man bald gegürtet, bald ungegürtet zu tragen pflegte, ward die schon durch den schweren Stoff veranlasste Starrheit noch dadurch erhöht, dass man sie einesteils vorn und hinten ihrer ganzen Länge nach zu gleichsam orgelförmigen Parallelfalten gestaltete, andernteils unten, zumeist sehr breit, zuweilen bis zur Hälfte hinauf, mit schwerem und kostbarem Pelzwerk verbrämte.
1480(Chronist Erfurt)
"Mädchen und Frauen trugen köstliche Brusttücher, auch vorn mit breiten Säumen gestickt, mit Seide, mit Perlen oder mit Flitter, und ihre Hemden hatten Säcke, dahinein sie die Brüste steckten, das alles zuvor nicht gewesen war."
1475(Schultz II Fig.353/254)
sogenannte "Dürermode" bereits nachweisbar, kostbare Schnüre aus Seide, Silber oder Gold zum Verschliessen.
1494 Feldzug Karl VIII. gegen Italien bewirkte den Siegeszug der italienischen Renaissancemode in unseren Landen.

zum Abschluß:
Die Augsburger Kleiderordnung von 1582
Legt zwar noch fest, daß der Gebrauch teurer Stoffe den höheren Ständen vorbehalten ist, Die Ordnung enthält nicht ein einziges generell verbotenes Kleidungsstück!

BESCHREIBUNGEN GANZER KLEIDUNGEN ODER KLEIDUNGSSTÜCKE
1470(Gewandbeschreibung Bern)
"Anno 1470…traten wir 4, Adolf Knoblauch, Bernhard Rorbach, Heinrich Ergersheim und Philips Katzmann …und noch Hans Weiß auf in grünen Hosen und Gugeln, schwarzen Barchent Wämsern, zerschnitten und unterfüttert mit grünem Daffet und kurzen grauen Mänteln und in Hosen, Gugel und Koller Flammen in rot und weiß. Weiter haben sich diese Fünf gekleidet in gar ein seltsam Tuch, als ob es graugrün, rot und gelb wäre (changierend), in der rechten Hosen-, Gugel- und Kollerseite eine Farbe rot und weiß und inmitten dieser Farben sonderbare Knöpfe - rote oder weiße Scheiben mit silbernen Buckeln und herabhängenden weißen und roten Troddeln - auf der Hose 12, der Gugel 3 und dem Koller 1 Stück, auf dem rechten Ärmel 3 extra große.
Dann machten Philips Katzmann und Bernhard Rorbach rote Kleider, Hosen und Gugeln, die waren aus zerschnittenem schwarzen Barchent, unterfüttert mit rotem Daffet, dazu weißgraue Mäntel und auf dem rechten Hosenbein aufgestickt einen silbernen Skorpion und vier silberne "M" und auf der Gugel auch ein silberner Skorpion und vier silberne "V".
1512(Lebenslauf Herzog Heinrich von Sachsen)
…und war die Hochzeitskleidung fast seltsam, von etlichen hundert Stücken zusammengesetzt. Die Hauptfarbe war rot und gelb, lange Strichelchen, eine halbe Elle lang und ein Viertel breit, gegeneinander gesetzt, darauf nach der Quere, dazwischen Striche zwei Finger breit, schachbrettweise von den Farben zusammengestickt und genäht, als nämlich Rosinfarbe, Gelb, Aschfarbe und Weiß. Solche Kleidung nahm viel Arbeit und war alles Buntwerk.
1493 wurde in Augsburg die Hochzeit eines Zinkenbläsers Baruch mit der Tochter des Bäckers Veit Gundlinger begangen. Das Kleid der Braut bestand aus lauter einzeln zusammengesetzten Stücken farbigen Stoffes und blauer Seide; die Nähte waren mit goldenen Spangen bestzt; den Saum des Oberrockes umfasste eine breite Goldspange, und der Unterrock war in köstlicher Arbeit gar fein genäht. Die Strümpfe waren mit goldenen Fädlein gebunden, die Schuhe mit Silberblech beschlagen. Der Bräutigam hatte ien grünes Röcklein an, grosse Schnabelschuhe und um den Hut eine breite Goldspange.
Goller Im ausgehenden 15. Jahrhundert trat neben das ganz tief ausgeschnittene Kleid mit den hochgeschlossenen Hemden oder Halshemden ein Kleid mit etwas kleinerem viereckigen -Ausschnitt. Diese beiden Kleiderformen ergänzte häufig ein sehr reich geschmückter großer Umlegekragen, der sozusagen aus zwei Kragen zusammengesetzt war: einem breit aufliegenden runden Schulterkragen und einem kleinen hochstehenden Halskragen. Dieses Kleidungsstück, das vorne zugehakt oder zugeknöpft wurde, nannte man Goller. Es war in seinen verschiedenen Formen (als Kragen, unter den Armen zusammengebunden, ganz in ein kurzes Jäckchen umgewandelt, mit oder ohne kleine Ärmel) ein für die bürgerliche Frauentracht ebenso charakteristisches Kleidungsstück wie die Schaube für die männliche Kleidung und wurde bis über die Mitte des 17. Jahrhunderts getragen. Während dieses Goller noch 1463 von Leipzig verboten wurde, erscheint es schon 1478 in derselben Stadt als selbstverständliches Kleidungsstück und wird gleichzeitig vom Nürnberger Rat geradezu anbefohlen. Die verbotenen tiefen Kleiderausschnitte sollen durch geschlossene Goller verdeckt werden (vor 1480). Die Goller waren aus Brokat, Samt, Atlas und Damast aber auch aus Wollstoffen gefertigt. Man besetzte sie mit Borten und Pelz und bestickte sie mit Gold, Silber und Perlen. (Leipzig 1478 Nürnberg vor 1480). Nicht nur mit Knöpfen oder Haken, sondern auch mit Samtschleifen wurde es geschlossen

Frauen im Krieg (Schultz Minnesänger II/206)
Gedicht Godefroid de Bouillon erwähnt Scharen fahrender Weiber auf den Kreuzzügen, die sich sogar militärisch organisierten, eigene Fahnen führten und sich mit Keulen bewaffnet hatten.

Über Zelte(Schultz Minnesänger II/214 f)
Zelt des Corbahan: "es war wie eine Stadt mit Mauern und Türmen aus verschiedenfarbigen Seidenstoffen erbaut, in den zugehörigen Gassen fanden 2000 Personen bequem Platz"
1189 erhielt Kaiser Friedrich I. ein Zelt vom ungarischen König, das kaum auf drei Wagen transportiert werden konnte.
Ein anderes vom engl. König bedeckte 5 Joche Landes.
1293 hatte der Erzbischof von Köln ein zelt, welches 40 Fuß breit und 100 Fuß lang war.
Auch die einfachen Soldatenzelte gab es aus Seide

Schneidet man das Hauptseil durch, so fällt das ganze Zelt zusammen.
Hauptmast z.B. 2 Spannen dick, 2 Speere hoch.
Zum Schutz vor Nässe gab es Überzüge aus Leder. (219)

Um das Zelt war mit Seilen ein Hof einhgehegt; zuweilen wurde derselbe auch noch besser gegen die Neugier abgeschlossen, indem man Tücher rings an Pfosten aufspannte und dieselben durch aufgelegte Borten verband. Tore führten in den Ring. In dem Hofraum pflanzte ein Ritter sein Banner auf, lies er seine Reservespeere in die Erde rammen. (216/217)
Die Fürstenzelte (Pavillions) waren aus verschiedenfarbigen Stoffen zusammengesetzt. Belegt sind im Hochmittelalter zum Bsp. ein schwarz-weißes Zelt goldbestickt, ein grün-braun-rot-weißes Zelt mit teilweise eingewebten Figuren und über die Nähte gelegten Borten, ein blau-rot geschachtes Zelt aus Seide, ein schwarz-weiß-rot-grünes Zelt mit einem Eingang aus Fischhaut.

"Ja man zieht, mit allem Hausrat versehen, in den Wald, lässt Zelte aufschlagen und verlebt da glückliche Tage. Die Männer erfreuen sich am Weidwerk, die jungen Mädchen durchstreiften den Wald, pflücken Blumen und suchen Kräuter.. Und wenn die Jäger dann beutebeladen zu den Zelten zurückkehren, so wird im Freien oder in den Zelten getafelt und dann mit Gesellschaftsspielen der Rest des Tages hingebracht. (I/346)



Mein "Ersterwähnungslexikon" ist zum einen während meiner Recherchen und so während des Lesens entstanden - immer wenn ich etwas Interessantes herausfand - und zum anderen aufgrund des auf Mittelaltermärkten von Teilnehmern und Besuchern immer wieder gern gehörten Spruches: "Das ist aber nicht authentisch, das hat es zu dieser Zeit noch garnicht gegeben"...
Die Kopfnoten stehen für die Quellenangabe - wer diese gern wissen möchte, schicke einfach eine kurze Mail. Wer Ergänzungen oder Verbesserungen anbringen möchte - ich freue mich über jeden Hinweis.
Das Lexikon erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit, nur alles, was hier steht, kann ich mit meist alten historischen Quellen belegen.

  • Baumwolle
    Die ältesten Gewebefunde stammen aus Indien und datieren um 7000 v. Chr.;
    im 2. Jtd.v. Chr. Verbreitung bis zum östlichen Mittemeerraum, im 13. Jahrhundert nach Europa 3.
  • Barchent, ein Baumwoll-Leinenmischgewebe, wurde bereits Ende des 14. Jahrhunderts in Europa in großen Mengen hergestellt, so ließ König Wenzel in Böhmen mehrere Barchentmanufakturen errichten, um sein Volk ausreichend versorgen zu können. Auch in Deutschland gab es Zentren der Barchentherstellung unter anderem um Regensburg und Ulm. Auch für das "einfache" Volk waren Baumwollmischgewebe also erschwinglich. Der Grund für die zunehmende Beliebtheit: Baumwollfasern nahmen Farbe besser auf als Flachsfasern.
  • Bestiarien
    Das erste entstand im 2. Jhd.v.Chr. und ist als "Physiologus" bekannt. Möglicherweise war der Physiologus im Mittelalter bei einfachen Leuten so bekannt wie die Bibel.
    Bestiar, eine "Enzyklopädie über die merkwürdigen und wunderbaren Tiere der Erde". Sie wurden bis ins 16. Jhd. gedruckt
    Fantastische Tiere:
    Basilisk, Kentaur, Hippocampus (Pferd-Delphin), Einhorn, Meerjungfrau, Wassermann, Sirene, Manticora (Menschenkopf, Löwenleib, Drachenflügel, Skorpionenschwanz), Phönix, Greif, geflügelter Drache, Yala (Elefantenkopf, Löwenkörper) 6
  • Bindungen in (Seiden-) Geweben
    • Samit
      von griech. hexamitos (sechsfädig)
      Köperkompositbindung- die die Schüsse trennende Hauptkette ist nicht auf der Gewebeoberseite sichtbar;
      die Bindekette bindet den Musterschuß in Köperbindung; 2 Kett- und mind. 2 Schußsysteme;
      5 - bis Anfang 12. Jhd. nur 3bindiger Köper 4
      Einfarbige Seidensamite mit wie "geritzt" aussehenden Mustern ab frühes 7. Jahrhundert; Blütezeit Ende 10., 11. bis Mitte 12. Jahrhundert 4
    • Lampas
      (Hauptkette auf Gewebeoberseite sichtbar; Broschierschuß, d.h. nur in bestimmten Partien eingewebt, nicht von Webkante zu Webkante;
      erst leinwandbindig, ab 1200 Grund Leinwand-, Muster Köperbindung 4
    • vermutlich Ende des 11. Jahrhunderts im Irak (Bagdad) entwickelt; schnell von andalusischen Weberein übernommen 4
    • Atlasbindung
      wurde im 13. Jahrhundert im Orient entwickelt 4
  • Brille
    Der Dominikaner Alessandro della Spina stellte die ersten Brillen um 1290 in Pisa her, indem er konvex geschliffene Gläser, Bergkristalle und Berylle mit einem Steg miteinander verband. 1
  • Buchdruck
    Um 730 in China erfunden, um 1045 die beweglichen Lettern; 1445 druckt Gutenberg das erste Buch in Europa. 7
  • Dreifelderwirtschaft
    Erstmals in der 2. Hälfte des 8. Jahrhunderts urkundlich belegt.1
  • Englische Langbogen
    In der Schlacht von Crecy 1346 schlugen Langbogenschützen erstmals ein Ritterheer.
  • Geld
    • Geldwechsler
      Kam Ende des 12.Jhd. in Italien, vermutlich in Genua, auf - er hieß "bancherius", später Bankier, weil er an einem Tisch (bancus) sitzend arbeitete. (in Europa hießen sie lange Zeit Lombarden nach ihrem Ursprungsgebiet Lombardei). 1
    • Geschäftsbücher
      Das Hauptbuch der Runtinger aus Regensburg ist das einzig erhaltene Kaufmannsbuch seiner Zeit (1383 - 1407) und damit das wichtigste des deutschen Mittelalters. 1
    • Wechsel
      Entstand mit dem Geldwechsler um bargeldlos reisen und währungsübergreifend Geschäfte tätigen zu können - wurde wie ein Scheck und als Schuldschein verwendet. Führte zum Papiergeld und zu "Giro" - Geschäften (ital. "giro", Übertragung). 1
    • Girobank
      Die 1408 gegründete Casa di San Giorgio in Genua 1
  • Handschuhe
    In einer Abhandlung aus dem 14. Jahrhundert über das Ankleiden des Turnierreiters werden Schutzhandschuhe aus Fischbein genannt. 1
  • Halbseiden
    Im 13.Jhd. in Spanien, Venedig und Köln (Leinenhauptkette), im Orient (Leinen- oder Baumwollgrundschuß) 4
  • Kachelofen
    Sie kamen im 12. Jahrhundert auf - Verminderung der Brandgefahr und Wärmespeicherung. 1
  • Leder
    Im Turnierschaukampf wurden seit Ende des 13. bis ins 15. Jahrhundert hinein Lederrüstungen eingesetzt - gekocht und in heißem Wachsbad gehärtet boten sie ausreichenden Schutz vor gegnerischen Waffen. 1
  • Leinen
    Die ältesten Funde stammen um 6000 v. Chr. Aus der heutigen Türkei, um 4000 v. Chr. erste europäische Leinengewebe - Funde. 3
  • Metallfäden in Textilien
    • Häutchengold: vom späten 10. bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts in der Weberei verwendet;
      in der europäischen Stickerei bis zum ausgehenden 15. Jahrhundert überwiegend verwendet;
      bis ins 13. Jhd. in der Seidenweberei verwendet 4
    • vergoldete Lederstreifen gestickt im Gürtel der Königin Arnegunde um 565 - 570 4 eingewebt im 13. und 14. Jhd. in Europa, Orient, Persien
    • vergoldete Papierstreifen: in China ausschließlich bis zum 13. Jhd. in Weberei und Stickerei verwendet 4
  • Metallmaschinen
    Die frühesten ganz aus Metall gefertigten Maschinen waren die Feuerwaffen und die Uhr. 1
  • Mühlen
    • Mechanische Papiermühle
      Die erste deutsche Mühle errichtete 1390 der Patrizier Ulman Stromer im Nürnberger Umland. 1
    • Walkmühle
      962 erwähnt Walkmühle am Fluß von Jericho, Toskana, 1008 in oberitalienischem Kloster 3
    • Wassermühle
      Seit dem frühen Mittelalter bekannt (ein Erbe der römischen Antike) - Ende des 6.Jhd. in einem Gesetz der Merowinger erwähnt. Selbständig arbeitende Mühlen werden schon im 8.Jhd. erwähnt 1
    • Windmühle
      Arabische Geografen berichten, in Persien seien Windmühlen schon im 10.Jhd. betrieben worden. Seit dem Ende des 12.Jhd. kamen sie im nordwestlichen Europa in Gebrauch (vermutlich über die spanischen Mauren). Erste Erwähnung in Deutschland 1222 in Köln. 1
  • Mechanisierung des Walkens und Erfindung des Spinnrads im 13.Jahrhundert. 1
  • Papier
    Ab 751 gelangte es aus China in die islamische Welt, um 800 die erste Papiermühle in Bagdad, um 900 gelangte es nach Spanien. 7 Es gelangte im 11.Jahrhundert über Spanien nach Europa. 1
  • Schaf
    Um 6000 v. Chr. Schafhaltung in Kleinasien, um 4000 v.Chr. in Europa, die älteste gefundene Schafschere datiert um 600 v.Chr. und ist aus Eisen (vorher nur Aufsammeln von Wolle) 3
  • Schießpulver
    Kam Anfang des 13.Jahrhunderts in Spanien und den maurischen Gebieten auf. 1
  • Schnabelschuhe
    Limburger Chronik 1351: "Item da gingen auch di langen snebel an den schuwen an…"
  • Seide
    Seidengewebe kommen aus China, wann genau ist unbekannt - weit vor unserer Zeit - im 6. Jhd. n. Chr. Schmuggelt ein Händler Eier ins oströmische Reich. 3 Venezianische Kaufleute brachten schon in der karolingischen Zeit orientalische und asiatische Seidenstoffe nach Europa. Für die Zeit vom 11. bis 13. Jahrhundert lassen sich venezianische Seidenfabriken in Konstantinopel nachweisen. Von dieser Zeit an war auch die Grundlage zur Nachahmung orientalischer Seidenstoffe in Venedig selbst geschaffen. Die älteste Überlieferung von Seidenindustrie in Venedig stammt aus dem 11. Jahrhundert, im 13.Jahrhundert entsteht dort die erste Seidenweberzunft. Anfang des 15. Jahrhunderts treten dort Granatapfelmotive auf. Die Entwürfe stammen zunehmend von bedeutenden Künstlern. Durch die eingewanderten italienischen Weber gewinnt ab Mitte des 15. Jahrhunderts Frankreich zunehmend eine Vormachtstellung in der Seidenweberei.
  • Spinnen
    Handspindel - die ältesten Funde um 4000 v.Chr. aus Ägypten, die ältesten europäischen Funde um 3500 v.Chr. Spinnrad - im 13. Jhd. erste handbetriebene Spinnräder in Europa (1268 Verbot in Paris, 1288 in Abbeville, 1298 in Speyer Erlass, dass Kettgarn ausschließlich mit der Hand gesponnen werden musste). Ende des 15. Jhd. gab es Spinnräder die die spinnen und aufwickeln. 3
  • Sprengen
    Erst im 16. Jahrhundert war man in der Lage, starke Befestigungsmauern mit Sprengmitteln zu durchbrechen. 1
  • Trinkschiffe
    Waren schon am Hofe Wilhelm des Eroberers bekannt, älteste Abbildung 1468 - 1469 in der Froissart - Handschrift.2
  • Turnier
    • Mittelplanke
      kam ab dem 15. Jahrhundert auf, um die Pferde vor Kollision zu schützen. 1
    • Turnierlanze
      gegen Ende des 11. Jahrhunderts erfanden Waffenexperten die dreieinhalb Meter lange Lanze, eingeklemmt unter dem Arm. 1
    • Turniergesellschaften
      erste Gründung 1361 in Oberbayern - Bildung eines Turnieradels 1
  • Universität
    Die ältesten Universitäten Paris, Bologna, Montpellier und Oxford entstanden zwischen 1200 und 1252; die älteste Universität auf deutschen Boden wurde in Prag 1348 gegründet; die erste auf dem heutigen deutschen Gebiet in Heidelberg 1385. 1
  • Wappen
    Der erste nachweisliche Wappenträger war ein Graf von Anjou, der um 1130 einen Ginsterzweig (lat. Planta genista)trug, was seinen Nachfahren später den berühmten Namen "Plantagenet" gab. 1
  • Weben mechanisch
    Im späten 12. Jhd. erster Trittwebstuhl mit Lade, 1733 Erfindung des mechanischen Schützen und damit Benennung des Schussfadens.
  • Zinn
    Abbau auf deutschem Gebiet: im 12. Jh. begann der Abbau im Erzgebirge. Vorher waren seit der Antike die Gruben Südenglands die Hauptförderungsstätten.
    1146 soll in Graupen die älteste Zinnförderung eröffnet worden sein, 1315, 1379 und 1458 folgten die nächsten Gruben.
    Im 14.Jh. gab es die ersten Erlasse, die den Reinheitsgrad von Zinn behandeln:
    • Reinzinn (Baccara-Zinn) besteht zu 98-99% aus reinem Zinn, ist sehr spröde und läßt sich nicht gut gießen;
    • gutes klares Zinn mit 95% Zinnanteil und dem Zusatz von Messing oder Kupfer, mitunter geringen Spuren Wismut oder Antimon;
    • Probezinn, Zinn mit Blei legiert - am verbreitetsten war die Mischung 10:1 (in Nürnberg, der Hauptproduktionsstätte von Zinngeräten als "Nürnberger Probe" so festgesetzt), am hochwertigsten 15:1, am geringsten 6:1 ;
    • geringes Zinn "Mankgut", legiert mit Blei im Verhältnis weniger als 6:1 bis 1:1 - für Gegenstände, die nicht mit Lebensmitteln in Berührung kommen.
    • 8
  • Zinnguss
    Die älteste Beschreibung eines Zinngussverfahrens stammt von Theophilus Presbyter, einem Mönch des 12.Jh. (Schedula diversarum artium, ed.u.übers. von Albert Ilg, Wien 1878, cap.LXXXVII:)
    Zinngerät und Zinngegenstände aller Art werden in Formen gegossen, dann an der Oberfläche versäubert, indem Gussnähte und Unebenheiten beseitigt werden, oder auf der sogenannten Drehlade abgedreht.
    Seit der Antike wurden Zinnarbeiten geschmückt entweder indem man die Oberfläche mit einem Relief versah oder indem man sie gravierte. Nur sehr selten bemalte, vergoldete oder ätzte man Zinngerät.8